Ob eine Blitzschutzanlage verpflichtend erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Gebäude und den geltenden Vorgaben ab.
Nach der OIB-Richtlinie 4 sind Gebäude mit Blitzschutzanlagen auszustatten, wenn sie wegen ihrer Lage, Größe oder Bauweise durch Blitzschlag gefährdet sind oder wenn der Verwendungszweck oder die kulturhistorische Bedeutung des Bauwerks dies erfordern.
Von dieser Verpflichtung können Gebäude ausgenommen sein, wenn sich aufgrund einer Risikoanalyse ergibt, dass ein Blitzschutz nicht erforderlich ist. Ebenfalls ausgenommen sind Gebäude mit nicht mehr als 400 m² Brutto-Grundfläche der oberirdischen Geschoße.
Wichtig ist: Eine pauschale Antwort ist nicht immer möglich. Entscheidend sind unter anderem Bauordnung, Baubescheid, OIB-Richtlinien, Gebäudegröße, Nutzung, Lage, Brandrisiko, Personenaufkommen und besondere Anforderungen des Objekts.
Bei unklaren Fällen oder besonderem Schutzbedarf kann eine Risikoanalyse nach ÖVE/ÖNORM EN 62305-2 sinnvoll oder erforderlich sein.
Wir prüfen Ihr Objekt anhand der vorhandenen Unterlagen und unterstützen Sie bei der Einschätzung, ob und in welchem Umfang ein Blitzschutzsystem erforderlich ist.
Nach der OIB-Richtlinie 4 sind Gebäude mit Blitzschutzanlagen auszustatten, wenn sie wegen ihrer Lage, Größe oder Bauweise durch Blitzschlag gefährdet sind oder wenn der Verwendungszweck oder die kulturhistorische Bedeutung des Bauwerks dies erfordern.
Von dieser Verpflichtung können Gebäude ausgenommen sein, wenn sich aufgrund einer Risikoanalyse ergibt, dass ein Blitzschutz nicht erforderlich ist. Ebenfalls ausgenommen sind Gebäude mit nicht mehr als 400 m² Brutto-Grundfläche der oberirdischen Geschoße.
Wichtig ist: Eine pauschale Antwort ist nicht immer möglich. Entscheidend sind unter anderem Bauordnung, Baubescheid, OIB-Richtlinien, Gebäudegröße, Nutzung, Lage, Brandrisiko, Personenaufkommen und besondere Anforderungen des Objekts.
Bei unklaren Fällen oder besonderem Schutzbedarf kann eine Risikoanalyse nach ÖVE/ÖNORM EN 62305-2 sinnvoll oder erforderlich sein.
Wir prüfen Ihr Objekt anhand der vorhandenen Unterlagen und unterstützen Sie bei der Einschätzung, ob und in welchem Umfang ein Blitzschutzsystem erforderlich ist.