Eine Blitzschutzanlage sollte regelmäßig überprüft werden, damit sie im Ernstfall zuverlässig funktionieren kann. Die Prüfintervalle richten sich nach Gebäudeart, Nutzung, Blitzschutzklasse und der jeweils anzuwendenden Norm.
Für bestehende und ältere Anlagen können je nach Errichtungszeitpunkt unterschiedliche Normen relevant sein, zum Beispiel ÖVE/ÖNORM E 49/1988, ÖVE/ÖNORM E 8049-1 oder die ÖVE/ÖNORM EN 62305. Für aktuelle Anlagen werden die Prüfintervalle unter anderem über das Beiblatt zur ÖVE/ÖNORM EN 62305-3 bzw. OVE EN IEC 62305-3 geregelt.
Typische Prüfintervalle
- Wohnhäuser bis 2 Wohneinheiten
regelmäßig alle 10 Jahre. Wir empfehlen in vielen Fällen eine Überprüfung alle 5 Jahre. - Wohnhäuser ab 3 Wohneinheiten und Wohnhausanlagen
regelmäßig alle 5 Jahre. - Betriebsobjekte, Gewerbeobjekte und Arbeitsstätten
regelmäßig alle 3 Jahre. - Brand- und explosionsgefährdete Objekte
regelmäßig jedes Jahr.
Was wird bei der Überprüfung gemacht?
Nach Terminvereinbarung prüfen unsere Techniker den Zustand der Blitzschutzanlage. Dabei werden unter anderem Fangeinrichtungen, Ableitungen, Erdungsanlage, Potentialausgleich, sichtbare Schäden, Korrosion, Verbindungen und die vorhandene Dokumentation kontrolliert.
Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie die aktuelle Dokumentation, bestehend aus Blitzschutzplan, Prüfbefund und den erforderlichen Unterlagen.
Wartungsverträge
Gerne erstellen wir für Sie einen passenden Wartungsvertrag. Bei abgeschlossenen Wartungsverträgen melden wir uns rechtzeitig vor der nächsten fälligen Überprüfung wieder bei Ihnen.
So bleibt Ihre Blitzschutzanlage nicht nur vorhanden, sondern auch geprüft, dokumentiert und einsatzbereit.