Risikoanalyse Blitzschutzsysteme

Ob für ein Gebäude eine Blitzschutzanlage erforderlich ist, ist anhand der am Standort geltenden Rechtsvorschriften, der Gebäudenutzung und behördlicher Auflagen zu klären. Das OVE EN IEC 62305-3 Beiblatt 2:2026 dient zur Auswahl der Mindest-Blitzschutzklasse und maximalen Prüfintervalle, wenn ein Blitzschutzsystem ausgeführt wird. Es ist keine Entscheidungsgrundlage dafür, ob ein solches System erforderlich ist.

Eine individuelle Risikoanalyse nach dem einschlägigen Teil 2 der Normenreihe EN 62305 bewertet Risiken und geeignete Schutzmaßnahmen objektspezifisch. Sie kann aufgrund der geltenden Vorgaben, besonderer Risiken oder eines vereinbarten Schutzbedarfs erforderlich beziehungsweise sinnvoll sein.

Dazu zählen zum Beispiel Objekte mit Brand- oder Explosionsgefahr, unersetzlichen Gütern, wichtigen Dienstleistungen, sensibler Technik oder erhöhtem Personenrisiko.

  • Was wird bei der Risikoanalyse bewertet?

    Bei der Risikoanalyse wird das Objekt genauer betrachtet. Dabei werden unter anderem Gebäudeart, Nutzung, Lage, Bauweise, Personenaufkommen, Brandrisiko, technische Anlagen und mögliche Folgeschäden berücksichtigt.

    Auf dieser Grundlage kann beurteilt werden, welcher Schutzumfang für das jeweilige Objekt sinnvoll bzw. erforderlich ist.

  • Was passiert nach der Bewertung?

    Die Bewertung bildet zusammen mit den rechtlichen Vorgaben und den Objektanforderungen eine Grundlage für die weitere Schutzplanung.

    Dabei werden äußerer Blitzschutz, innerer Blitzschutz, Erdungsanlage, Potentialausgleich, Überspannungsschutz und die erforderliche Schutzklasse auf das Objekt abgestimmt.

  • Erfassungsblatt für die Risikoanalyse

    Für die Erstellung der Risikoanalyse benötigen wir ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Erfassungsblatt mit den objektspezifischen Angaben.

    Gerne unterstützen wir Sie bei der Zusammenstellung der notwendigen Daten.

    Eine fachgerechte Risikoanalyse berücksichtigt insbesondere:

  • Brandschutz – wenn durch einen Blitzschlag Brand- oder Folgeschäden entstehen können

  • Explosionsschutz – bei Bereichen mit explosionsgefährdeten Stoffen oder Atmosphären

  • Personenschutz – wenn Menschen im oder am Gebäude besonders zu schützen sind

  • Schutz wichtiger Güter und Dienstleistungen – wenn Ausfälle, Datenverluste oder Schäden schwerwiegende Folgen haben können

  • Schutz elektrischer und elektronischer Anlagen – für Elektroinstallationen, Steuerungen, EDV-Systeme, Haustechnik und sensible Geräte