Risikoanalyse Blitzschutzsysteme

Ob für ein Gebäude grundsätzlich eine Blitzschutzanlage erforderlich ist, ergibt sich aus der jeweiligen Bauordnung bzw. den OIB-Richtlinien sowie – für viele Standardfälle – aus dem Beiblatt zur Norm, das die erforderliche Schutzklasse bereits vorgibt.

Eine individuelle Risikoanalyse nach ÖVE/ÖNORM EN 62305-2 kommt dann zum Einsatz, wenn Sie als Auftraggeber eine genaue, objektspezifische Bewertung wünschen – oder wenn es sich um ein Objekt mit besonderem Schutzbedarf handelt, etwa bei Brand- oder Explosionsgefahr, unersetzlichen Gütern oder wichtigen Dienstleistungen. In solchen Fällen legen wir als Fachbetrieb die Blitzschutzzonen exakt fest und planen das System entsprechend detailliert.

Für die Erstellung der Risikoanalyse benötigen wir ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Erfassungsblatt mit den objektspezifischen Angaben. Gerne unterstützen wir Sie bei der Zusammenstellung der notwendigen Daten.

Eine fachgerechte Risikoanalyse berücksichtigt insbesondere:

  • Brandschutz – wenn durch einen Blitzschlag Brand- oder Folgeschäden entstehen können
  • Explosionsschutz – bei Bereichen mit explosionsgefährdeten Stoffen oder Atmosphären
  • Personenschutz – wenn Menschen im oder am Gebäude besonders zu schützen sind
  • Schutz wichtiger Güter und Dienstleistungen – wenn Ausfälle, Datenverluste oder Schäden schwerwiegende Folgen haben können
  • Schutz elektrischer und elektronischer Anlagen – für Elektroinstallationen, Steuerungen, EDV-Systeme, Haustechnik und sensible Geräte