Blitzschutzsysteme werden in Österreich abhängig vom erforderlichen Schutzniveau in die Blitzschutzklassen I, II und III eingeteilt. Die gewählte Blitzschutzklasse beeinflusst die Planung, Ausführung, Überprüfung und Dokumentation des gesamten Blitzschutzsystems.
Blitzschutzklasse I stellt die höchsten Anforderungen an das Blitzschutzsystem. Blitzschutzklasse III ist die niedrigste in Österreich zulässige Blitzschutzklasse.
Die drei Blitzschutzklassen in Österreich
- Blitzschutzklasse I: höchste Anforderungen und höchstes Schutzniveau
- Blitzschutzklasse II: erhöhte Anforderungen für Gebäude und Anlagen mit besonderem Schutzbedarf
- Blitzschutzklasse III: niedrigste in Österreich zulässige Blitzschutzklasse und häufige Ausführung für zahlreiche Gebäudearten
Welche Blitzschutzklasse ist erforderlich?
Die erforderliche Blitzschutzklasse hängt von der Gebäudeart, der Nutzung, dem Personenaufkommen, möglichen Brand- oder Explosionsgefahren, technischen Anlagen und den möglichen Folgen eines Blitzeinschlags ab.
Wenn für ein Gebäude ein Blitzschutzsystem gefordert wird, kann die Mindest-Blitzschutzklasse abhängig von Gebäudeart und Nutzung aus dem OVE EN IEC 62305-3 Beiblatt 2:2026 abgeleitet werden.
Das Beiblatt legt außerdem maximale Prüfintervalle fest. Es entscheidet jedoch nicht darüber, ob grundsätzlich eine Blitzschutzanlage errichtet werden muss. Diese Verpflichtung kann sich beispielsweise aus baurechtlichen Vorgaben, behördlichen Auflagen, Brandschutzkonzepten, Versicherungsanforderungen oder einer Risikobeurteilung ergeben.
Risikobeurteilung nach OVE EN IEC 62305-2:2026
Bei besonderen Gebäuden, Anlagen oder zusätzlichen Risiken kann eine Risikobeurteilung nach OVE EN IEC 62305-2:2026 erforderlich sein.
Dabei werden mögliche Blitzereignisse, Schadenswahrscheinlichkeiten und die möglichen Folgen eines Blitzeinschlags beurteilt. Das Ergebnis kann eine höhere Blitzschutzklasse oder zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich machen.
Was verändert sich durch die Blitzschutzklasse?
Die Blitzschutzklasse beeinflusst unter anderem:
- Anordnung und Ausführung der Fangeinrichtungen
- Blitzkugelradius und Schutzbereiche
- zulässige Maschenweiten auf Dachflächen
- Anzahl und Abstände der Ableitungen
- Berechnung der Trennungsabstände
- Ausführung der Erdungsanlage
- Blitzschutz-Potentialausgleich
- Prüfintervalle und Dokumentation
Je höher das erforderliche Schutzniveau, desto strengere Anforderungen gelten für Planung, Ausführung und Überprüfung des Blitzschutzsystems.
Gebäude mit erhöhten Anforderungen
Erhöhte Anforderungen können insbesondere bei Gebäuden und Anlagen mit besonderen Gefährdungen oder schwerwiegenden möglichen Schadensfolgen bestehen.
- explosions- oder brandgefährdete Anlagen
- Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
- Gebäude mit hohem Personenaufkommen
- kritische Infrastruktur
- Industrie- und Produktionsanlagen
- historische Gebäude und Kulturgüter
- Gebäude mit wichtigen technischen und elektronischen Systemen
Warum die richtige Blitzschutzklasse wichtig ist
Eine zu niedrig gewählte Blitzschutzklasse kann dazu führen, dass das Schutzsystem nicht den tatsächlichen Anforderungen des Gebäudes entspricht.
Die erforderliche Klasse muss deshalb anhand der Nutzung, der Gebäudeart, behördlicher Vorgaben und gegebenenfalls einer Risikobeurteilung fachgerecht festgelegt werden.
Aktuelle technische Grundlage
Die aktuelle technische Grundlage bildet die Normenreihe OVE EN IEC 62305:2026. Teil 2 behandelt das Risikomanagement und Teil 3 die Planung, Errichtung, Prüfung und Wartung baulicher Blitzschutzsysteme.
Wir unterstützen Sie bei der Festlegung der erforderlichen Blitzschutzklasse sowie bei Planung, Montage, Überprüfung und Dokumentation.