Betriebskosten einer Blitzschutzanlage

Eine Blitzschutzanlage verursacht im normalen Betrieb keine laufenden Betriebskosten. Sie benötigt keinen Strom, keine Steuerung und keinen aktiven Betrieb.

Kosten entstehen in der Regel nur durch die vorgeschriebenen bzw. empfohlenen Überprüfungen, Wartungen und gegebenenfalls notwendige Instandsetzungen.

  • Wartung und Überprüfung


Damit eine Blitzschutzanlage im Ernstfall zuverlässig funktionieren kann, muss sie regelmäßig überprüft werden. Dabei wird kontrolliert, ob Fangeinrichtungen, Ableitungen, Erdungsanlage, Potentialausgleich und Dokumentation noch dem erforderlichen Zustand entsprechen.

Je nach Gebäudeart, Nutzung und Blitzschutzklasse gelten unterschiedliche Prüfintervalle. Bei Wohngebäuden, Wohnhausanlagen, Betriebsobjekten sowie brand- oder explosionsgefährdeten Objekten können die Intervalle unterschiedlich sein.

  • Mögliche Instandsetzungskosten


Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn Teile der Anlage beschädigt, verändert oder nicht mehr normgerecht sind. Das kann zum Beispiel nach Umbauten, Dacharbeiten, Fassadenarbeiten, Korrosion oder mechanischen Beschädigungen der Fall sein.

  • Warum regelmäßige Kontrolle wichtig ist


Eine Blitzschutzanlage ist nur dann sinnvoll, wenn sie korrekt ausgeführt, geprüft und dokumentiert ist. Regelmäßige Wartung und Überprüfung helfen dabei, Mängel rechtzeitig zu erkennen und die Schutzfunktion der Anlage zu erhalten.

Bei abgeschlossenen Wartungsverträgen erinnern wir Sie rechtzeitig an die nächste fällige Überprüfung.